Die Militärdiktatur: Teil 6 – Rechtliche Legitimierung der Diktatur und neue Verfassung
Februar 20, 2009
1978 ließ sich die Militärdiktatur in ihrem Amt bestätigen. In der Befragung 1978 („Consulta Nacional“) wurde der Politik der Militärjunta das Vertrauen mit 75% Zustimmung ausgesprochen. Selbstverständlich sei hier auf die prekäre Lage aufmerksam gemacht, in der sich die Opposition befand. Sie war nicht in der Lage, gegen die Propaganda der Militärjunta zu agitieren[1].
Im selben Jahr beschloss das Militärregime ein Amnestiegesetz, dass bis zum heutigen Tage die vergangenheitspolitische, juristische Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen verkompliziert hat und eine der „autoritären Enklaven“[2]ausmacht, die die neue Demokratie noch nicht aufheben konnte. Das Amnestiegesetz stellt alle innerhalb des Zeitraums von 1973-1978 stattgefundenen Menschenrechtsverletzungen, die von Angehörigen der Streitkräfte oder der Carabineros begangen worden sind, unter Straffreiheit[3].
1978 beschloss die Militärjunta die Ausarbeitung einer neuen Verfassung, die dann durch ein Plebiszit 1980 in Kraft trat[4]. Die Ratifizierung der Verfassung konnte die Opposition in ihrer Lage nicht verhindern[5].
In der Verfassung wurde das weitere Vorgehen der Diktatur und ein möglicher Übergang zur Demokratie festgelegt. So sollte 1988 ein Plebiszit stattfinden, ob Pinochet als Präsident der Militärjunta und Chiles weiterhin regieren sollte. Des Weiteren wurde die ökonomische und soziale Ausrichtung der chilenischen Gesellschaft festgeschrieben. Die Wahlen sollten nach dem binominalen System[6] ausgerichtet werden, was der rechten Opposition ermöglichte, großen Einfluss auszuüben, und kleineren Parteien den Einzug ins Parlament erschwerte. Zudem führte es das Amt des designierten Senators ein, also eines solchen, der von der Militärdiktatur bestimmt wurde. Es sollte damit gewährleistet sei, dass die Militärjunta weiterhin bedeutenden Einfluss in der Legislative erhielt[7] (z.B. um dadurch Änderungen an der Verfassung zu unterbinden).
In der Verfassung von 1980 wurde den Streitkräften ein starker Einfluss in die zivile Politik festgeschrieben. Dazu sollte ein Rat der Nationalen Sicherheit gegründet werden, in dem sich Vertreter der Streitkräfte befänden und der gegenüber der zivilen Administration in existentiellen Fragen des Landes ein Vetorecht besäße[8].
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1. PIPER SHAFIR, Isabel, Obstinaciones de la memoria. La dictadura militar chilena en las tramas del recuerdo, Barcelona, 2005. URL: http://antalya.uab.es/athenea/num8/Tpiper.htm, gesehen 06.05.07
2. Wenzl Ingrid, Der Fall Pinochet…, S.29
3. „Im März 1978 wurden schließlich der Belagerungszustand und die Ausgangssperre aufgehoben, einen Monat später das noch heute gültige Amnestiegesetz erlassen. Es bestimmte, dass alle involvierten Sicherheitskräfte nicht für die Taten belangt werden könnten, die zwischen 11.09.1973 und 10.03.1978 verübt worden sind.“, Thiery, Peter, Transformationen in Chile…, S.279
4. GARRETON, Manuel Antonio, Chile: En busca de la democracia perdida, in: Desarrollo Económico, Número 99 (1985), Santiago de Chile. URL: www.educ.ar/educar/servlet/Downloads/S_BD_DESARROLLOECONOMICO/PD000392.PDF, gesehen 25.08.07
5. Klumpp, Guido, Vergangenheitsbewältigung durch Wahrheitskommissionen…, S.17
6. „Hinzu kommt ein binominales Wahlsystem, das zu einer erheblichen Überrepräsentation der ersten Minderheit des politischen Spektrums, also des rechten Parteienblocks, in beiden Häusern des Kongresses führt. Das Verhältnismäßigkeitswahlsystem wurde durch ein Zweier-Mehrheitswahlsystem ersetzt.“ Klumpp, Guido, Vergangenheitsbewältigung durch Wahrheitskommissionen…, S.45
7. z.B. um dadurch Änderungen an der Verfassung zu unterbinden
8. Klumpp, Guido, Vergangenheitsbewältigung durch Wahrheitskommissionen…, S.16-17, vgl. auch: Nolte, Detlef, Das politische System: Verfassung und Verfassungspraxis, S.349-351